Verhinderungspflege
Im Falle dessen, dass eine private Pflegeperson Urlaub macht oder durch z.B. Krankheit vorübergehend verhindert ist übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten unserer Leistungen.
Diese Möglichkeit ist begrenzt auf längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Vorraussetzung ist, dass die Pflegeperson seit mind. 6 Monaten aktiv ist und die pflegebedürftige Person mind. Pflegegrad 2 hat.
Es werden Leistungen bis zu 1.612€ getragen.
Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege
Falls die Kurzzeitpflege (z.B. in einer stationären Einrichtung) nicht benötigt wird, kann bis zu 50% des Leistungsbetrags genutzt werden für die Verhinderungspflege.
Somit stehen dann 2.418€ im Kalenderjahr zur Verfügung.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege (bis zu sechs Wochen) wird die Hälfte des bisher bezogenen anteiligen Pflegegeldes weitergezahlt.
Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden weiterhin gezahlt.
Kontaktieren Sie uns noch heute telefonisch, per Kontaktformular oder per Mail und lassen Sie sich individuell beraten!